Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Edubase AG

1. Präambel

1.1. Edubase betreibt eine Cloud-Plattform, über die von Vertragspartnern bereitgestellte Inhalte (Publikationen und Neuauflagen) in geschützter Form an Endnutzer bereitgestellt werden können.

1.2. Edubase konvertiert die zur Verfügung gestellten Inhalte in geschützte Edubase E-Books und fungiert als Intermediärin für deren Vertrieb und Darreichung an die Endkunden. Dazu generiert Edubase Aktivierungscodes; nur mit diesem können die Endnutzer auf die Inhalte des Vertragspartners zugreifen.

1.3. Der Vertragspartner kann bei Edubase die Aktivierungscodes für seine eigenen Artikel bestellen und diese an die Endnutzer weiterveräussern oder durch einen Auslieferer oder Händler vertreiben lassen.

1.4. Der Endnutzer kann die erworbenen Inhalte auf der Edubase-Plattform freischalten.

1.5. Um den Nutzern die Handhabung zu erleichtern, bietet Edubase diverse Schulungsformate gemäss Kursbroschüre an.

1.6. Erfüllungsort ist der Sitz von Edubase.

2. Leistungen von Edubase

2.1. Edubase betreibt die Cloud-Plattform. Sie bezieht die Cloud-Software und Apps von einer deutschen Anbieterin (SilkCode GmbH) und nutzt deren technische Infrastruktur. Bei der Drittanbieterin können Wartungsarbeiten oder Systemstörungen auftreten, die sich auf die Verfügbarkeit der Software auswirken. Darauf hat Edubase keinen Einfluss. Edubase hat mit dem Drittanbieter eine angemessene Regelung zur Gewährleistung der Verfügbarkeit getroffen. Weitergehende Rechte des Vertragspartners bestehen nicht.

2.2. Edubase bereitet die E-Books für die Zurverfügungstellung auf der Cloud-Plattform auf; die Darstellung entspricht dem eingelieferten PDF-Format. Edubase greift nicht in die Inhalte ein. Einzige Ausnahmen sind gegebenenfalls die Verlinkung des Inhaltsverzeichnisses und die Anpassung des Umschlags an das Einseitenlayout. Melden Endnutzer Fehler an den zur Verfügung gestellten In-halten oder machen sie Korrekturvorschläge, werden diese an den Vertragspartner weitergeleitet.

2.3. Edubase generiert individuelle Aktivierungscodes, mit denen die Endnutzer auf die Inhalte zugreifen können. Nach der Aktivierung sind die Inhalte für den Endnutzer grundsätzlich auf unbestimmte Zeit verfügbar. Eine zeitliche Beschränkung ist möglich, bedarf indes einer gesonderten Vereinbarung, wobei der Vertragspartner einen Nutzungszeitraum von mindestens fünf Jahren seit Rückzug einer Publikation zusichert. Gegenüber den Endkunden garantiert Edubase keine unbefristete Verfügbarkeit, jedoch eine solche für mindestens fünf Jahre ab Erwerb des Aktivierungscodes.

2.4. Edubase bietet grundsätzlich zwei Vertriebsmodelle an:

2.4.1. Vertriebsmodell A: Edubase stellt dem Kunden die Aktivierungscodes gegen die vereinbarte Vergütung zum selbständigen Weitervertrieb an die Endkunden zur Verfügung; ein direkter Vertrieb durch Edubase erfolgt nicht. Der Vertrieb der Aktivierungscodes erfolgt über den Inhaltseigner/Autor selbstständig über ein von ihm gewähltes Modell, z.B. per Mail, Webshop, Eindruck in Bücher o.ä.

2.4.2. Vertriebsmodell B: Der Vertrieb der Aktivierungscodes erfolgt über einen Auslieferer oder Händler. Dieser tritt als Auslieferer oder Buchhändlerin auf und wickelt den gesamten Verkaufsprozess ab. Der Vertragspartner wendet sich direkt an den Auslieferer oder Händler. Das Festlegen der Verkaufspreise für E-Book und Kombi-Angebote obliegt (wie beim physischen Buch) dem Vertragspartner. Der Auslieferer oder Händler gibt dem Vertragspartner die Verkaufszahlen bekannt und der Vertragspartner stellt direkt Rechnung an den Auslieferer oder Händler. Die Auslieferer oder Buchhändler liefern die Statistiken über die verkauften E-Books.

2.4.3. Wurde ein Aktivierungscode bereits ausgeliefert und aktiviert, kann er nicht mehr zurückgegeben werden.

2.5. Schulungen für die Edubase-Plattform werden gemäss der aktuellen Kursbroschüre angeboten, in welcher die gültigen Konditionen und Preise ersichtlich sind.

2.6. Der Vertragspartner hat das Recht, jederzeit Auskunft über die vertriebenen Edubase E-Books zu verlangen. Er kann auf eigene Kosten eine Überprüfung der Edubase Statistiken durch eine neutrale Stelle verlangen. Werden Abweichungen zu den Angaben vom Versandauslieferer festgestellt, so übernimmt der Versandauslieferer die Kosten für eine solche Überprüfung.

2.7. Der Auslieferer und oder der Buchhändler leistet den First-Level-Support. Der Second-Level-Support gegenüber Edubase ist vertraglich mit der Software-Herstellerin (Silk-Code GmbH) sichergestellt. Eine telefonische oder per E-Mail eingereichte Supportanfrage eines Endkunden oder Vertragspartners wird in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet. Dringende Anfragen werden innert vier Stunden während der Bürozeiten (werktags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr) beantwortet.

2.8. Die Parteien können jederzeit eine vertiefte Zusammenarbeit (z.B. Entwicklung einer App, Bereitstellung eines grösseren Verlags-Portfolios etc.) vereinbaren. Edubase verfügt über eine Auflistung von möglichen Dienstleistungen und Preislisten.

3. Leistungen des Vertragspartners

3.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Mitwirkungshandlungen zu tätigen. Ferner hat er die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen (einschliesslich der Beschaffung aller erforderlichen Rechte und Genehmigungen) vorzunehmen.

3.2. Der Vertragspartner liefert Edubase die Inhalte im PDF-Format mit verlinktem Inhaltsverzeichnis und gesetzten Lesezeichen; der Umschlag ist bis auf die Titelseite gekürzt. Informationen, die für den Verlag oder den Nutzer wichtig sind und sich auf den Umschlagseiten 2-4 befinden, müssen vom Verlag umplatziert werden (z.B. in die Metadaten). Für den Inhalt und die Erscheinungsform ist einzig der Verlag zuständig. Das PDF muss über eingebundene Schriften verfügen und die Bildauflösung hat mindestens 150 dpi zu betragen. Dies gilt für sämtliche Rechte betreffend Inhalt, Bilder, Schriften, Grafiken etc.

3.3. Vor der Veröffentlichung erhält der Vertragspartner Zugriff auf seine Edubase E-Books; er hat diese betreffend Qualität und Umsetzung zu prüfen.

3.4. Bei Änderungen oder Korrigenda der bereitgestellten Inhalte liefert der Vertragspartner an Edubase nur die zu korrigierenden Seiten. Edubase pflegt die auszuwechselnden Seiten in das bestehende E-Book ein. Der Endnutzer kann entscheiden, ob er die korrigierte, neue oder die bestehende Version weiter nutzen möchte; alle Versionen sind für den Nutzer verfügbar und klar bezeichnet.

3.5. Edubase kann den durch den Vertragspartner verursachten Mehraufwand zusätzlich zu marktüblichen Konditionen in Rechnung stellen. Dieser Aufwand wird nach interner Prüfung offeriert.

4. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

4.1. Die Rechte an der Cloud-Plattform liegen bei der Entwicklerin der Software (SilkCode GmbH). Edubase hat die exklusiven Vertrags- und Nutzungsrechte in der Schweiz lizenziert.

4.2. Die Immaterialgüter- und Urheberrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben beim Vertragspartner. Edubase verwendet diese ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags. Der Vertragspartner gewährt Edubase diejenigen Lizenzrechte, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Der Vertragspartner gewährleistet, dass er über die entsprechenden Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte (Text-, Bild-, Schrift-rechte etc.) und Lizenzrechte verfügt.

4.3. Der Vertragspartner gewährt den Endnutzern die Rechte, die geschützten Inhalten über die Edubase-Plattform zu nutzen.

4.4. Edubase verpflichtet die Endnutzer zur ausschliesslich bestimmungsgemässen Nutzung der Inhalte.

5. Einsatz von KI 

5.1 Edubase kann KI-gestützte Modelle zur Ergänzung seiner Dienstleistungen oder als Stand-Alone-Dienstleistungen anbieten.

5.2 Der Einsatz von KI geschieht nur, sofern der Rechteinhaber / Vertragspartner vertraglich einwilligt.

5.3 Die KI-basierten Dienste werden gemäss vertraglicher Zustimmung des und definiertem Einsatzzweck von Seiten Vertragspartner eingesetzt, also beispielsweise für eine oder mehrere Publikationen des Nutzers innerhalb des E-Book Readers von Edubase freigeschaltet.

5.4 Für den Einsatz von KI bedient sich Edubase der Dienste Dritter. Dabei gelten die jeweils aktuellen Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen dieser Drittanbieter; Edubase hat keinen Einfluss auf Umfang und Inhalt dieser rechtsverbindlichen Dokumente.

5.5 Die KI-basierten Dienste von Edubase, sowie sämtliche Daten (Inhalte der E-Books sowie Anfragen an und Ergebnisse der KI) werden weder an andere Kunden der für die KI-gestützten Modelle herangezogenen Drittanbieter noch an selbige Drittanbieter selbst zugänglich gemacht. Auch werden die Daten, die durch die Nutzung der KI-basierten Dienste von Edubase von Seiten des Nutzers entstehen, weder durch den Anbieter der KI bzw. des Modells selbst benutzt, um die KI bzw. deren Modell zu verbessern, noch werden die Daten durch den eingesetzten Anbieter benutzt, um dessen Dienste zu verbessern.

5.6 Für die zur Trainierung der KI genutzten Daten («Trainingsdaten») werden die vollständigen Inhalte aus den Publikationen, das Datenmodell und die Nutzeranfragen genutzt. Die Trainingsdaten, welche einmal Eingang gefunden haben in das Datenmodell, können nachträglich nicht mehr entflechtet und getrennt werden, sondern bleiben endgültig im Datenmodell der KI von Edubase.

5.7 Die Trainingsdaten enthalten keine personenbezogenen Daten der Edubase Nutzerinnen und Nutzer und auch keine des Vertragspartners von Edubase.  Sollten Nutzerinnen und Nutzer der KI-basierten Dienste eigene personenbezogene Daten oder personenbezogene Daten Dritter via die KI-basierten Dienste von Edubase irrtümlich oder absichtlich in das Datenmodell einspeisen, so haftet Edubase hierfür nicht und kann diese Daten auch nicht von den Trainingsdaten oder vom Datenmodell der KI nachträglich entfernen.

5.8 Kündigt der Vertragspartner die KI-basierten Dienste von Edubase ganz oder teilweise, so beeinflusst das nicht die Trainingsdaten im Datenmodell der KI.

5.9 Alle Rechte an den Trainingsdaten und am Datenmodell verbleiben bei Edubase.

6. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

6.1. Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei strikte geheim halten, d.h. Unbefugten nicht zugänglich machen und vor unerlaubtem Zugriff schützen.

6.2. Edubase und der Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Sie stellen die Einhaltung auch durch ihre Mitarbeitenden und Endnutzer sicher.

6.3. Die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten ungeschützten Inhalte werden durch Edubase sicher gelagert und nicht an Dritte weitergegeben. Nur Edubase und die Entwicklerin der Software-Anwendungen (SilkCode GmbH) haben Zugriff darauf.

6.4. Edubase trifft alle notwendigen und angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Datensicherheit und zum Schutz der Inhalte des Vertragspartners.

6.5. Nach Vertragsbeendigung kann Edubase die gespeicherten Daten löschen. Eine Verpflichtung zur Löschung besteht nur, sofern dies der Vertragspartner ausdrücklich verlangt.

7. Vergütung

7.1. Die Vergütung gilt unabhängig vom Vertriebsmodell. Edubase stellt für ihre Leistungen direkt Rechnung an den Vertragspartner.

7.2. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der Vergütung nach Massgabe der initialen Einzelabrede und der jeweils aktuellen Preisliste verpflichtet. Edubase erstellt in regelmässigen Abständen oder auf Verlangen des Vertragspartners eine aktuelle Verkaufsstatistik und stellt auf dieser Grundlage periodisch Rechnung. Zusätzliche Statistiken können als Leistung bei der Edubase AG bezogen werden.

7.3. Die Angaben in der Preisliste verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angeführt – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder sonstiger Steuern bzw. Abgaben. Vertrags- und Rechnungswährung ist mangels anderslautender Angaben Schweizer Franken (CHF).

7.4. Edubase kann die Preise in der Preisliste jederzeit ändern. Änderungen treten auf Beginn des Kalenderjahres in Kraft und werden dem Vertragspartner rechtzeitig bekanntgegeben. Will der Vertragspartner die Änderungen nicht akzeptieren, so ist er berechtigt, den Vertrag oder einzelne Module oder Optionen gemäss den Kündigungsbestimmungen zu kündigen.

7.5. Die Rechnungen sind dreissig Tage nach Erhalt ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung zur Zahlung durch den Vertragspartner fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug. Edubase ist berechtigt, für jede Mahnung und Betreibungsandrohung eine Gebühr von Fr. 20.– zu erheben.

7.6 Gebuchte Schulungen können bis 14 Tage vor Schulungsdatum kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage werden dem Kunden 50% der Kosten verrechnet, bei einer Absage weniger als 7 Tage vor Schulungsdatum 100% der Kosten.

8. Marketing und Veranstaltungen

8.1. Edubase ist berechtigt, den Vertragspartnern im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten (Prospekte, Newsletter, Webseite etc.) als Referenz zu nennen und die wirtschaftliche Beziehung erkennbar zu machen. Der Vertragspartner erteilt dafür die Genehmigung, seinen Namen bzw. seine Firma, seine Firmenanschrift sowie seine Logos, Kennzeichen, Marken und Werbemittel sowie Auszüge aus den zur Verfügung gestellten Inhalten zu verwenden.

8.2. Der Vertragspartner erklärt, Inhaber der entsprechenden Immaterialgüterrechte zu sein. Folgen, die sich aus deren zweckgebundener Nutzung ergeben, können Edubase nicht zur Last gelegt werden. Der Vertragspartner stellt Edubase diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.

8.3. Bildrechte: An Veranstaltungen können Bilder, Bewegtbild- oder sonstige Aufnahmen des Anlasses aufgenommen werden. Darauf können die Gesichter der Teilnehmenden erkennbar sein. Edubase kann solche Bilder für Marketingzwecke (z.B. Blog-Beiträge, Social Media Post oder sonstige öffentlichkeitsrelevante Publikationsmittel, online und offline, in unterschiedlichen Formaten) verwenden. Auf Bildern und Videos können die Gesichter der Teilnehmenden erkennbar sein. Durch die Anmeldung an eine Veranstaltung von Edubase erklärt sich der Teilnehmer mit einer solchen Verwendung bis auf Widerruf einverstanden. Das Material wird nicht an Dritte ausserhalb der Gruppenstruktur weitergegeben, kann aber innerhalb der Partner der besagten Veranstaltung geteilt werden, sofern mehrere Parteien die Veranstaltung zusammen ausrichten.

9. Dauer und Beendigung

9.1. Dieser Vertrag tritt im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder bezogener Leistung in Kraft. Er gilt zunächst bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Kalendermonaten vor Ablauf einer Verlängerungsperiode gekündigt wird.

9.2. Die Dauer der Nutzung einzelner Publikationen beginnt mit deren Bereitstellung. Sofern nicht anders bestimmt, können die einzelnen Publikationen jederzeit mit einer Frist von drei Kalendermonaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Endnutzer, die ein Edubase E-Book erworben haben, können auch nach Vertragsbeendigung oder Kündigung einer Publikation während mindestens fünf Jahren auf das E-Book zugreifen, es sei denn, der Zugang wird vorzeitig gesperrt. An neue Endnutzer werden die betreffenden E-Books nicht mehr verkauft.

9.3. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von vierzehn Tagen behebt.

10. Haftung

10.1. Jede Partei stellt die andere Partei von jeglicher Haftung frei, sofern Dritte gegen die andere Partei Ansprüche geltend machen, die auf eine Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter oder auf die nicht vertragskonforme oder widerrechtliche Nutzung oder Erbringung der Dienstleistungen zurückzuführen sind. Die Freistellung umfasst auch eigene Aufwendungen der Partei, welche im Zusammenhang mit von der anderen Partei veranlassten Verfahren oder Untersuchungen anfallen. Jede Partei unterstützt die andere Partei in angemessenem und zumutbarem Umfang und informiert sie über geltend gemachte Drittansprüche unverzüglich schriftlich.

10.2. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden so-wie für Hilfspersonen wird hiermit ausgeschlossen. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten so-wohl für vertragliche als auch für ausservertragliche An-sprüche. Vorbehalten bleiben die Haftung der Parteien für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Mittelbare bzw. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden und Schäden aus Datenverlust oder Verzögerung oder Unterbrechung beim Zugriff auf Kommunikationsnetzwerke.

10.3. Edubase lehnt die Haftung für eingesetzte Drittprodukte, vom Kunden erbrachte Leistungen, Hardwarestörungen, Schäden infolge der Downloads und den Verlust von Daten, des Vertragspartners oder der Endkunden ab. Edubase haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen oder wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten, wie bspw. Stromausfall, Verzögerungen aufgrund von Unterbrechungen von Kommunikationsnetzwerken, zeitweiser oder kompletter Ausfall von Kommunikationsnetzwerken und Befall mit schädlicher Software (z.B. Virenbefall) oder unvorhergesehene behördliche Auflagen und ähnliches mehr.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

11.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt wer-den. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

11.3. Dieser Vertrag untersteht dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss von völkerrechtlichen Verträgen.

11.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist die Stadt Zürich.